Abmahnung wegen Google Fonts: Wir helfen Ihnen!

Am 20. Januar 2022 hat das Landgericht München ein Urteil erlassen, das zu Schwierigkeiten für Unternehmen führt. Dabei geht es um den Google-Dienst „Google Fonts“, der kostenlose Schriftarten (Fonts) anbietet. Das Urteil des LG München besagt, dass Unternehmen (beziehungsweise deren Webseiten), die den Dienst dynamisch verwenden, gegen Datenschutzrichtlinien verstoßen. Deshalb kommt es nun zu einer Abmahnung wegen Google Fonts durch Anwälte sowie Privatpersonen. Wir erklären, was es damit auf sich hat und was man jetzt tun sollte.


Abmahnwelle wegen Google Fonts: Was Sie jetzt tun müssen!


Was ist Google Fonts und warum gibt es damit DSGVO Probleme?

Google Fonts ist eine Sammlung, die aus 1.000 kostenlosen Open-Source-Schriften besteht, die auf Websites und in anderen digitalen Projekten kostenlos verwendet werden können. 

Diese Schriftarten wurden von verschiedenen Designern entworfen und sind in einer Reihe von Stilen erhältlich. Die Schriftarten reichen dabei von traditionellen Serifen bis hin zu modernen Schriften ohne Serifen. 

Diese Schriften von Google sind alle unter einer Open-Source-Lizenz lizenziert. Das bedeutet, dass sie für jeden Zweck frei verwendet werden können. Google Fonts ist also eine freie Ressource für Menschen, die hochwertige und kostenlose Schriftarten suchen.

Warum gibt es die Abmahnung wegen Google Fonts und worum geht es?

Der große Vorteil, den Google Fonts mit sich bringt, nämlich kostenlose Schriftarten für Websites, ist dabei nun auch das Problem. 

Für die Erklärung müssen wir ein wenig ausholen. Wenn die Schriftarten auf Websites integriert sind, gibt es verschiedene Arten, wie sie eingebunden werden können.

  • Die Google Fonts werden auf dem eigenen Server gespeichert und von dort geladen, wenn eine Website aufgerufen wird
  • Die Google Fonts bleiben bei Google und werden von den Google-Servern nachgeladen, wenn eine Website aufgerufen wird

Und bei Punkt 2 beginnt nun das Problem. Diese sogenannte dynamische Einbindung der Google Fonts bringt es mit sich, dass automatisch auch die IP-Adresse des Gerätes an Google übertragen wird, die die Website abruft. 

Dynamische Einbindung von Google Fonts: Kläger erhält Schadenersatz

Dafür müssen Besucherinnen und Besucher von Websites allerdings normalerweise eine Einwilligung abgeben, weil es sich bei der IP-Adresse um personenbezogene Daten handelt. Aber: Eine solche Einwilligung, dass derart persönliche Daten an Google gegeben werden dürfen, geben viele Nutzer nicht ab. 

Im Umkehrschluss bedeutet das, dass ein Webseitenbetreiber, der besagte Google Fonts dynamisch einbindet, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen übergeht.

Festgestellt hatte dies das Landgericht München, weil ein Kläger gegenüber eines Webseitenbetreibers auf Unterlassung und Schmerzensgeld geklagt hatte. Der Betreiber der Webseite hatte Google Fonts dynamisch eingebunden. Im Verlauf des Prozesses hatte das Gericht dem Kläger recht gegeben und einen Schadenersatz von 100 Euro zugesprochen.

Bei FLOW4 Webdesign und Internetagentur sind wir Profis in exakt diesen Themen. Wenn Sie sich also unsicher sind, ob Ihre Webseite möglicherweise von der Problematik rund um Google Fonts betroffen ist, dann können Sie sich gern bei uns melden. 

Startschuss für Abmahnung wegen Google Fonts: das können Sie tun

Das Urteil kann man nun sozusagen als Startschuss für die aktuelle Abmahnung wegen Google Fonts bezeichnen. Denn dadurch haben verschiedene Anwaltskanzleien begonnen, Webseitenbetreiber abzumahnen. Außerdem fordern sie bisweilen auch direkt Schadenersatz plus Anwaltskosten. Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, ist es wichtig, dass Sie sich sofort anwaltliche Unterstützung besorgen. Oft sind derartige Abmahnungen und Drohschreiben natürlich unseriös und setzen darauf, dass Sie als Betroffener das geforderte Geld direkt überweisen, um „die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen“. Aber gegenstandslos müssen diese Schreiben natürlich auch nicht immer sein. Es muss also geprüft werden, ob es sich hier wirklich um einen Datenschutzverstoß handelt.

Wir können Ihnen helfen, diese Webseite so umzustellen, dass die Fonts auf Ihrem Server gespeichert werden. Auf diese Weise umgehen Sie das Problem und Ihre Webseite ist gegen Abmahnungen gerüstet. Sprechen Sie uns gerne an!

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